Gassigehen
Gassigeher willkommen!
Alle, die gern mit unseren Hunden Gassigehen möchten, sind herzlich willkommen.
Voraussetzung ist eine einmalige kurze "Schulung", besser gesagt Einweisung.
Ausgenommen sind Personen, die im Besitz des Sachkundenachweisese gem. §11 Tierschutzgesetz sind, oder aber eine entsprechende Ausbildung besitzen. Auch Personen, die gewerblich als Hundetrainer arbeiten und die entsprechende Sachkunde vor ihrem Veterinäramt nachgewiesen haben, sind davon befreit.
Für Hunde, die im Sinne des Art. 37a LstVG als gefährlich gelten, sind gesonderte Regelungen gültig. Ebenso für Interessenten an der Vermittlung eines Tierheimhundes.
Die Gassigeher-Schulungen werden regelmäßig angeboten und sind für die Teilnehmer kostenlos. Sie bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Aus Versicherungsgründen ist außerdem die Mitgliedschaft im Tierschutzverein Dingolfing-Landau e.V. erforderlich
Oft nehmen wir uns vor, jetzt endlich etwas für unsere Gesundheit zu tun. Doch der gute Vorsatz bleibt meist im Ansatz stecken. Gründe dafür gibt es viele: Das Fitnessstudio ist zu teuer, Sport alleine ist langweilig, Spazieren gehen ohne Begleitung macht keinen Spaß. Nun ist Schluss mit den Ausflüchten! Unser Tierheim hat die richtige Motivationshilfe.
Unsere vierbeinigen Fitnesspartner warten auf passende Zweibeiner. Unsere Hunde suchen Spaziergänger für gemeinsame Ausflüge. Wichtigste Voraussetzung: gut zu Fuß und Spaß am Umgang mit Hunden.
In Ihrem Interesse, dem unserer Hunde und um Ärger zu vermeiden gilt es, einige Regeln einzuhalten:
GRUNDSÄTZLICHES
Bitte behandeln sie unsere Hunde liebe- und verständnisvoll. Ständige Erziehungsversuche (durch verschiedene Personen), Zerren an der Leine und "Kasernenton" schaden den Tieren und nehmen diesen und Ihnen die Freude am Gassigehen.
Interessenten unter 16 Jahren benötigen einen Erziehungsberechtigten, der sie begleitet. Kinder dürfen die Hunde nicht selbständig führen. Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren benötigen wir eine schriftliche Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Die Spielregeln für einen Spaziergang
- Der Hund darf auf keinen Fall selbständig aus dem Zwinger genommen oder zurückgesetzt werden.
- Der Hund darf niemals von der Leine gelassen werden, auch nicht auf dem Tierheimgelände.
- Der Hund darf nicht gefüttert werden. Leckerli erhalten Sie vom Tierheimpersonal.
- Der Hund darf nur im Umkreis des Tierheims spazieren geführt werden. Hunde dürfen nicht durch Wiesen und Felder geführt werden. Im Wald sind die Waldwege einzuhalten. Spaziergänge sind nur auf wenig befahrenen Straßen gestattet, außerhalb der Ortschaften links gehen.
- Die Mitnahme im PKW ist nicht gestattet und nicht versichert.
- Das Aufsuchen von Lokalen mit dem Hund ist verboten.
- Das Überschreiten von Bahngleisen und befahrenen Straßen ist nur an offiziellen Übergängen erlaubt.
- Der Kontakt mit fremden Personen und Hunden ist zu vermeiden. Bei Begegnungen Hund kurz an der Leine halten.
- Der Hund wird nicht von Kindern unter 16 Jahren geführt, auch nicht, wenn ein Erwachsener dabei ist.
- Eltern haften für ihre Kinder.
- Auffälligkeiten (Verhalten, Gesundheitszustand, Durchfall, ...) des Hundes sind umgehend dem Pflegepersonal zu melden.
- Beißunfälle werden sofort gemeldet.
- Die Hundehaufen werden eingesammelt - jeder Job hat seine Schattenseiten.
- Den Anweisungen des Pflegepersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Bei Hunden mit Maulkorbpflicht darf der Maulkorb nicht entfernt werden.
Solange sich jeder Gassigeher an die Spielregeln hält, hat er einen Versicherungsschutz. Begleitpersonen gehen auf eigene Gefahr mit. Wer gegen die Spielregeln verstößt, verliert umgehend die Erlaubnis zum Gassigehen.
Für unsere Hunde ist die Zeit, in der sie spazieren gehen dürfen, die wichtigste des Tages. Endlich Abwechslung, Neues entdecken, schnüffeln, spielen und sich bewegen. Das ist für Hunde unglaublich wichtig. Gassigehen mit Tierheimhunden ist nicht nur gut für die Gesundheit des Menschen, sondern auch für den Hund an der Seite des Menschen.